Ich habe Schmerzen in der Brust. Was soll ich machen?

Haben Sie Beschwerden, sollten Sie sich unbedingt mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt in Verbindung setzen, um die Auffälligkeiten abklären zu lassen, auch dann, wenn Sie bereits am Screening-Programm teilgenommen haben. Denn eine Teilnahme am Screening-Programm kann Ihnen nicht garantieren, dass zwischen zwei Untersuchungen keine Anomalie entsteht. Bitte achten Sie auch weiterhin gut auf Veränderungen Ihrer Brust und ziehen Sie im Zweifelsfall Ihre Ärztin/Ihren Arzt zu Rate.

Ich bin wegen Brustkrebs schon einmal behandelt worden. Ist für mich eine Screening-Untersuchung sinnvoll?

Wenn Sie bereits aufgrund einer Brustkrebserkrankung behandelt werden oder wurden, teilen Sie dies bitte der Zentralen Stelle mit. Die Adresse finden Sie in Ihrer Einladung.

Für fünf Jahre nach Bekanntwerden und Behandlung einer Brustkrebserkrankung sollen Sie nicht an dem Programm zur Früherkennung von Brustkrebs teilnehmen.

Nach Ablauf dieser Zeit könnten Sie wieder am Screening Programm zur Früherkennung von Brustkrebs teilnehmen oder sich weiter bei den Ihnen bekannten Ärztinnen/ Ärzten untersuchen lassen.

Es ist Ihre Entscheidung.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Besprechung und Beratung dieser individuellen Fragestellung bei den Ihnen vertrauten Ärztinnen/ Ärzten.

Ich fühle mich gesundheitlich gut. Warum sollte ich teilnehmen?

Das Ziel des Screening-Programms ist es, Brustkrebs in einem Stadium zu entdecken, in dem er noch keine Beschwerden verursacht. Denn Früherkennung verbessert die Chancen auf Heilung. Grundsätzlich ist die Untersuchung natürlich freiwillig. Bestehen Zweifel, sollten Sie diese mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt besprechen.

Ich habe erst vor Kurzem eine Mammographie machen lassen. Soll ich dennoch gehen?

Das Programm sieht vor, dass Sie frühestens 12 Monate nach der letzten Mammographie am Screening teilnehmen können.

Diese Einschränkung ist zu Ihrer Sicherheit: Aus Strahlenschutzgründen sollen nicht unnötig häufige Untersuchungen durchgeführt werden, wenn keine Beschwerden bestehen.

Haben Sie Beschwerden, empfehlen wir die Vorstellung bei Ihrer/ Ihrem vertrauten Ärztin/Arzt. Warten Sie in diesem Fall bitte nicht auf Ihre Einladung zum Screening.

Ich habe kleine/große Brüste. Ergeben sich daraus Probleme bei der Untersuchung?

Nein, man kann sowohl von kleinen als auch von großen Brüsten gute Aufnahmen machen.

Ich habe meine Brust verändern lassen. Ergeben sich dadurch Probleme bei der Untersuchung?

Nein, es ergeben sich keine Probleme. Es ist möglich, nach einer Brustverkleinerung/Brustvergrößerung Aufnahmen machen zu lassen. Auf dem Anamnesebogen, der Ihrer Einladung beiliegt, können Sie dieses zusätzlich dokumentieren.

Ich hatte eine Bypass-Operation. Kann ich trotzdem teilnehmen?

Ja, wenn Sie eine Bypass-Operation hatten, können Sie die Untersuchung durchführen lassen.

Ich habe einen Herzschrittmacher, kann ich dennoch zur Untersuchung?

Ja, Sie können die Untersuchung machen lassen, der Herzschrittmacher stellt kein Hindernis dar. Bitte tragen Sie diesen Tatbestand auf dem Anamnesebogen ein. So weiß die radiologische Fachkraft Bescheid.

Wie schnell erhalte ich das Untersuchungsergebnis?

Das Ergebnis wird Ihnen in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach Erstellung der Mammographie schriftlich mitgeteilt. Bei etwa 95 Prozent aller Frauen zeigt die Mammographie keine Auffälligkeiten. Eine erneute Einladung erfolgt zwei Jahre später.

Was ist eine Ergänzungsuntersuchung?

Zeigen sich in der Röntgenaufnahme Auffälligkeiten, sind weitere Untersuchungen notwendig. In diesem Fall erhalten Sie mit dem Ergebnis Ihrer Mammographie eine Einladung zur kurzfristigen weiteren, ergänzenden Untersuchung. Die Ergänzungsuntersuchung findet in der Mönckebergstraße 11 statt und beginnt mit einem ärztlichen Gespräch und einer Tastuntersuchung. Eine Sonographie (Ultraschalluntersuchung) oder eine zusätzliche Röntgenaufnahmen können folgen. Eine ergänzende Gewebeprobe (Biopsie) zur abschließenden Beurteilung ist nur bei wenigen Frauen erforderlich.

Wenn Sie zur Ergänzungsuntersuchung eingeladen werden, bedeutet dies nicht, dass eine Brusterkrankung vorliegen muss. Bei ca. 80 Prozent der zur Abklärung einbestellten Frauen bestätigt sich der Brustkrebsverdacht nicht.