
Wenn Sie zu den anspruchsberechtigten Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren gehören, erhalten Sie alle 2 Jahre eine persönliche Einladung zur Teilnahme am Mammographie-Screening mit Terminvorschlag. Die Einladung erhalten Sie von der so genannten „Zentralen Stelle“, die wiederum die Daten vom Einwohnermeldeamt bekommt.
Mit der Einladung wird an Sie eine Broschüre verschickt, die Ihnen nähere Informationen zum Programm und zum Untersuchungsablauf gibt, sowie ein Fragebogen, den Sie möglichst schon zuhause ausgefüllt zur Untersuchung mitbringen. Der Fragebogen dient u. a. dem Erfassen Ihrer persönlichen Daten und möglicher Vorerkrankungen.
Die Zentrale Stelle ist auf landesrechtlicher Grundlage berechtigt, regelmäßig personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) aus den amtlichen Melderegistern von allen anspruchsberechtigten Frauen mit Wohnsitz in Hamburg, zu beziehen.
Aus den Meldedaten werden nicht wieder entschlüsselbare Screening-Identifikationsnummern gebildet, die zusammen mit dem vorgeschlagenen oder wahrgenommenen Termin, gespeichert werden. Die personenbezogenen Daten werden nach erfolgter Einladung gelöscht, egal ob Sie am Screening teilnehmen oder nicht. Die Evaluation erfolgt in anonymisierter Form unter Verwendung der Screening-ID-Nummer.
Wie bei allen ärztlichen Untersuchungen unterliegen die Daten der Schweigepflicht.
Die eigentliche Untersuchung dauert nur wenige Minuten. Jede Brust wird zwischen zwei strahlendurchlässige Plexiglasscheiben gelegt und kurz zusammengedrückt. Dies kann unangenehm, manchmal leicht schmerzhaft sein. Dieser Druck ist notwendig, weil nur so gut beurteilbare Aufnahmen mit der geringst möglichen Strahlenbelastung erzielt werden können. Von jeder Brust werden zwei Röntgenaufnahmen angefertigt.
» Der Untersuchungsablauf in Bildern
Ihre Brust wird mit Geräten besonders strahlensparender Technik, der digitalen Vollfeldmammographie, geröntgt. Auf diese Weise können Veränderungen des Brustgewebes gut sichtbar gemacht werden.
Ihre Aufnahmen werden von mindestens zwei besonders erfahrenen und geschulten Ärztinnen/Ärzten unabhängig voneinander befundet (die so genannte Doppelbefundung).
Das Ergebnis wird Ihnen in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach Erstellung der Mammographie schriftlich mitgeteilt. Bei etwa 95 Prozent aller Frauen zeigt die Mammographie keine Auffälligkeiten. Eine erneute Einladung erfolgt zwei Jahre später.
Zeigen sich in der Röntgenaufnahme Veränderungen, die Hinweis auf eine Brustkrebserkrankung sein könnten, sind weitere Untersuchungen notwendig. In diesem Fall erhalten Sie mit dem Ergebnis Ihrer Mammographie eine Einladung zur kurzfristigen genauen Abklärung. Diese Einladung sollte Sie nicht zu sehr beunruhigen. Nicht jede Auffälligkeit lässt auf einen bösartigen Tumor schließen. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass 80 Prozent der Frauen, die wegen einer auffälligen Mammographie erneut eingeladen wurden, keinen Brustkrebs hatten.
Bei der Abklärungsuntersuchung erwartet Sie zunächst ein Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt, die die Screening-Einheit leiten. Sie werden Ihnen Ihre Röntgenaufnahmen erklären und Sie über die weiteren Untersuchungen, die notwendig sind, informieren. Am Beginn jeder Abklärungsuntersuchung steht das sorgfältige Abtasten der Brust. Je nach Art der Gewebever-änderung können eine Sonographie (Ultraschalluntersuchung) und/oder zusätzliche Röntgen-aufnahmen notwendig sein.
Im Anschluss an diese Untersuchungen bespricht die Ärztin oder der Arzt das Ergebnis mit Ihnen. Bei den meisten Frauen kann ein Brustkrebsverdacht ausgeschlossen werden.
Nur bei wenigen Frauen wird die Entnahme einer Gewebeprobe, eine so genannte Biopsie, erforderlich, bevor abschließend eine Diagnose gestellt werden kann. Dazu wird mit einer Hohlnadel etwas Gewebe aus dem auffälligen Bezirk der Brust entnommen. Die Gewebeproben werden von einem Spezialisten beurteilt.
Das Ergebnis der Gewebeuntersuchung liegt in der Regel nach zwei bis drei Tagen vor. Die Ärztin/der Arzt, die/der bei Ihnen die Abklärungsuntersuchung durchgeführt hat, wird Ihnen in einem persönlichen Gespräch den Befund mitteilen. Sollte sich doch der Verdacht auf eine Krebserkrankung bestätigen, kann die Ärztin/der Arzt mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Gerne können Sie zum Gespräch eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.
Die/der von Ihnen angegebene behandelnde Ärztin/Arzt erhält ebenfalls sofort das Ergebnis.
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